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DS-CD ROM 2 1993 August
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DS CD-ROM 2.Ausgabe (August 1993).iso
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1993-07-30
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14KB
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260 lines
D.S. - Deutschsprachige Shareware
(Autoren- und Händlervereinigung)
Geschäftsordnung
1. Grundlage der Geschäftsordnung ist die Satzung der D.S.,
die uneingeschränkt Anwendung findet, soweit hier nichts
Weitergehendes geregelt wird.
2.1 Zur Erlangung der Mitgliedschaft sind von Händlern ein
gedruckter Katalog oder eine entsprechende Katalogdiskette zur
Prüfung einzureichen, formatiert und lesbar auf Rechnern mit
MS-DOS oder kompatiblen Betriebssystemen. Ist das
Vertriebsgeschäft noch nicht aufgenommen oder steht eine
Vollversion des Kataloges oder der Katalogdiskette nicht zur
Verfügung, so ist ein Vorabausdruck oder eine Betaversion zur
Prüfung einzureichen. Weiter ist eine Kopie des Gewerbenachweises
beizulegen. Die Prüfungsgebühr wird in der Beitragsordnung
festgelegt und im Ablehnungsfalle nicht zurückerstattet.
2.2 Zur Erlangung der Mitgliedschaft sind von Programmautoren
mindestens ein Programm auf Diskette einzureichen, formatiert
und ausführbar auf Rechnern mit MS-DOS oder kompatiblen Be-
triebssystemen. Das Diskettenformat ist freigestellt, jedoch ist
sicherzustellen, daß die Files sich problemlos auf 5-1/4" - Disk-
etten im Format 2D (360kB) oder HD (1,2MB) verteilen lassen. Die
eingesandte Programmversion muß die Version sein, wie sie von der
D.S. als Shareware-/Freeware-/Public-Domain-Programm vertrieben
werden soll. Mit seinem Antrag hat der Autor ferner zu erklären,
daß er im Besitz sämtlicher Rechte für das Programm ist und
dieses zur Verteilung durch die D.S. und den Vertrieb durch die
angeschlossenen Händlermitglieder freigibt. Diese Erklärung ist
nur bei der Ersteinreichung abzugeben und gilt automatisch auch
für alle weiteren der D.S. zur Verfügung gestellten Programme
dieses Autors. Er erklärt damit weiterhin sein Einverständnis, daß
sein Programm von der D.S. in Programmsammlungen auf Massenspeicher
(z.B. CD-ROM) eingegliedert und in geeigneter, jedoch im Endeffekt
unveränderter Form aufgespielt wird.
2.3 Nach Prüfung der Unterlagen erhält der Bewerber eine
Nachricht. Ist der Antrag angenommen, beginnt eine
Probemitgliedschaft von 6 Monaten, in der das vorläufige Mitglied
jederzeit die Mitgliedschaft ohne Fristen kündigen kann. Gleiches
gilt von Seiten des Vereines. Danach beginnt automatisch die
Vollmitgliedschaft. Eine gesonderte Benachrichtigung findet nicht
statt.
2.4 Anträge auf Mitgliedschaft können bei den jeweiligen
Koordinatoren der Händler und Autoren gestellt werden.
3. Die Mitgliederversammlung wählt eine Koordinationsstelle.
Sie wird auf die Dauer von mindestens einem Jahr bestellt. Sie ist
mit Autoren und Händlern zu besetzen. Die Vorstandsmitglieder
sind Mitglieder der Koordinationsstelle. Weitere Mitglieder
können dazugewählt werden.
3.1 Die Koordinationsstelle hat die Aufgaben:
- die Verbindung zwischen Autoren und Händlern im Verein
sicherzustellen
- Vermittlung bei Problemen zwischen Autoren, Händlern
und Anwendern
- Mitwirkung bei der Erstellung der Informationsdiskette,
die als zentrales Informationsmedium für alle Vereins-
mitglieder dient
- Erstellung des zur Verwendung empfohlenen Katalogfiles
- Führung einer Update-/Upgradeliste und Ausweisung neuer
Programme
- Bewertung der eingereichten Mitgliedsanträge
- Bewertung der eingereichten Programme
- Ansprechpartner für Anfragen von Nichtmitgliedern
- Repräsentation des Vereines nach außen, unbeschadet der
Aufgaben und Verpflichtungen des 1. Vorsitzenden
3.2 Die von den Autoren eingesandten Programmdisketten werden
nach einer Prüfung an die zentrale Verteilerstelle weitergegeben.
Dies stellt sicher, daß alle angeschlossenen Mitgliedshändler zu
gleicher Zeit mit Programmen beliefert werden. Auslieferung
sollte bei Bedarf, mindestens alle 14 Tage erfolgen oder wenn 10
Disketten aufgelaufen sind.
3.3 Autoren sollten die Programmdisketten an die zentrale
Sammelstelle einsenden. Dabei muß eine schriftliche Erklärung
beigefügt sein wie unter 2.2 beschrieben. Eine ein- und max.
fünfzeilige Programmbeschreibung sollte schriftlich und als
ASCII-File beigefügt sein gem. Anlage 1 zur Aufnahme in das
Katalogfile. Exklusivvereinbarungen und Vertriebsausschlußerklärungen
gleich welcher Art werden zur Zurückweisung des Programmes führen.
Die Programme werden nach einer erfolgreichen Prüfung vorläufig in
den D.S.-Katalog aufgenommen.
3.4 Anforderungen an die Programme:
3.4.1 Minimalanforderungen zur Aufnahme von Programmen in
die D.S.:
- Programme und Spiele dürfen keine rassistische,
faschistische, diskriminierende, gewaltverherr-
lichende oder pornografische Aspekte enthalten
- stabiler Programmablauf;Fehlerabfang, problemloses
Verlassen, keine Systemabstürze
- Harwareanforderungen dokumentiert
- Softwareanforderungen dokumentiert
- Einschränkungen dokumentiert
- ausreichende Programmdokumentation
3.4.2 DS plus - Anforderungen
wie 3.4.1 und zusätzlich:
Das Prädikat DS plus (vormals DSS) wird Programmen auf
Antrag der Autoren nach eingehender Prüfung durch eine
unabhängige Prüfstelle für die Dauer eines Jahres ver-
liehen.
3.4.2.1 Allgemein
- maximal 2 Shareware-/PD-Hinweise im Programm, die
den Ablauf nicht behindern, maximal 3 Sekunden
Wartezeit oder Tastendruck zum Entfernen der Hin-
weise
- volle Lauffähigkeit, alle Programmpunkte ausführbar
- volle Programmdokumentation
- festgelegte Namen für Dokumentation (HANDBUCH.TXT)
und Bestellformular (BESTELL.TXT)
- die Programme sind für Ihre Systemumgebung selbst ver-
antwortlich, d.h. Programme müssen sich auch dann in
einem definierten Zustand befinden, wenn z.B. die VGA-
Karte sich im 28-Zeilen-Modus oder auf Textseite 3
befindet
- beim Verlassen des Programmes muß der Systemstatus
korrekt zurückgesetzt werden
3.4.2.2 Kommandozeilen-Programme
- DS plus - Programme, die über die Kommandozeile bedient
werden, sind unabhängig von der gewählten Farbe der
DOS-Ebene einsetzbar
- Sie halten sich an gängige Formen zur Parameterübergabe
(bei Stellungs- und Werteparametern)
3.4.2.3 Spiele
- aktuelle Grafikstandards müssen entsprechend ihren
Fähigkeiten genutzt werden
- bei Geräuschen oder Musikausgaben müssen gängige Sound-
karten unterstützt werden
- entsprechend der Spielidee müssen die passenden Steuer-
elemente wählbar sein (Joystick, Maus)
- Tastaturbedienbare Spiele bieten die Möglichkeit, die
Steuertasten selbst zu definieren und die gewählte
Konfiguration für spätere Spiele zu speichern
- bei der Umsetzung schon bestehender Spielideen muß das
Spiel dem höchsten Standard entsprechen
3.4.2.4 oberflächengeführte Programme
- Durch eine Programmoberfläche bedienbare DS plus - Pro-
gramme halten einen gewählten Oberflächenstandard kon-
sequent ein. Bei Verwendung einer SAA-Oberfläche dürfen
keine Tasten in ihrer Belegung diesem Standard wider-
sprechen. Programme mit einer eigenständigen Bedienober-
fläche müssen durch alle Programmteile konsequent be-
dienbar sein.
3.4.3 Ein kurzes, die D.S. erklärendes Informationsfile
DSINFO.TXT wird von der D.S. zum Aufkopieren durch
die Autoren erstellt.
4. Anforderungen an die Händler:
Es wird erwartet:
- strikte Einhaltung der Copyrightbestimmungen
- keine Mitgliedschaft von Händlern, die durch Vertrieb von
durch Vertrieb von Raubkopien oder ähnlich schwerwiegender
Verstöße gegen Vereinbarungen auffällig geworden sind
- sofortige Meldung an die Koordinationsstelle, wenn solche
Verstöße bekannt werden (ob von Mitgliedern oder nicht ist
egal)
- Mitglieder, die in irgendeiner Art und Weise die Gemein-
schaft schädigen, können ausgeschlossen werden
- Unterstützung der Gemeinschaft durch Namensnennung und
Werbung im eigenen Katalog
- Unterstützung der Gemeinschaft ideell privat und
geschäftlich
- Einhaltung der festgelegten Informationswege
- wenn Software direkt vom Autor angeboten wird, soll zu-
nächst der Hinweis auf den Vertrieb über die Gemeinschaft
erfolgen
- in Werbeanzeigen und Broschüren muß der tatsächliche
Preis für eine Diskette bzw. die Staffelpreise angegeben
werden, oder es muß ohne Preisangabe geworben werden
- Einhaltung der lauteren Werbung
- D.S.-Programme sind als solche zu kennzeichnen
- die Unterschiede zwischen Public-Domain, Freeware und
Shareware müssen klar herausgestellt werden. Die D.S. wird
in separaten Files Mustererklärungen herausgeben, die über-
nommen werden können
- die Registrieungsgebühren bzw. die Preise der Voll-
versionen sind für D.S.-Programme in den Katalog mit aufzu-
nehmen
- der Katalog muß den Querverweis auf den D.S.-Koordinator
enthalten, und zwar im räumlichen Zusammenhang mit der Vor-
stellung der D.S.-Programme. Der Wortlaut wird von der D.S.
in einem separaten File zur Verfügung gestellt und darf
nicht verändert werden. Lediglich das Einfügen des Firmen-
namens ist gestattet.
- der Katalog muß den Hinweis enthalten, daß die dauer-
hafte Benutzung von Shareware-Programmen eine weitere
Registrierungsgebühr an den Autor verlangt. Dieser Hinweis
hat im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit Preis-
angaben für die Dienstleistung des Kopierens zu stehen.
- Beteiligung mit einem Pauschalbetrag an der gemeinsamen
Werbung gemäß Beitragsordnung
- Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages gemäß
Beitragsordnung
- Teilnahme am Bankeinzugsverfahren ist erforderlich
- Leistung von Anwendersupport bei D.S.-Programmen
- Verwendung des aktuellen Katalogfiles (wenn gewünscht)
- Pflichtabnahme aller neuen D.S.-Programmdisketten
5. Anforderungen an die Autoren:
Es wird erwartet:
- Unterstützung der Idee und der Ziele der Gemeinschaft
- keine selektive Belieferung von Mitgliedern mit Pro-
grammen, die zum Vertieb durch die D.S. freigegeben worden
sind
- keine Exklusivvertriebsrechte
- möglichst einheitliche Lizenzvereinbarungen
- keine Belieferung von Händlern, die anderweitig durch
Vertrags- oder Vereinbarungsverletzungen auffällig
geworden sind
- die Programmdiskette muß den Querverweis auf den
D.S.-Koordinator enthalten. Der Wortlaut wird von der
D.S.in einem separaten File zur Verfügung gestellt und darf
nicht verändert werden. Lediglich das Einfügen des
Firmennamens ist gestattet.
- Der Bezug der Infodiskette ist freigestellt, jedoch
kostenpflichtig. Dabei ist die Teilnahme am
Bankeinzugsverfahren Vorausetzung.
- wahlweise Einbeziehung des D.S.-Logos in das Programm
b.z.w. seine Beschreibung
6. Der Verein führt gemeinsame Werbemaßnahmen durch.
7. Organisationsaufgaben können vom Vorstand an externe
Personen und Firmen delegiert werde. Dies betrifft Tätigkeiten
wie Programme katalogisieren, kopieren oder Werbung.
8. Die D.S. richtet zur schnelleren Information ihrer Mitglieder
eine Mailbox ein. Diese dient nur dem internen Datenaustausch und
wird nach Möglichkeit 24h online gehalten. Der Vorstand kann nur
interne Personen und Firmen mit dem Betrieb betrauen.
Vorstehende Geschäftsordnung wurde in der Mitgliederversammlung
mit der erforderlichen Mehrheit nach der Satzung der D.S.
beschlossen.
Der Vereinsvorstand